Pixelutions Niclas Potthast, Rochusstr. 41, 40479 Düsseldorf
Aufbau dieser AGB
Teil I gilt für alle Kunden. Teil II gilt zusätzlich, wenn Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB: natürliche Person, die zu überwiegend privaten Zwecken handelt). Teil III gilt zusätzlich, wenn Sie Unternehmer sind (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Bei Widersprüchen gehen Teil II bzw. Teil III dem Teil I vor.
Teil I – Allgemeine Regelungen für alle Kunden
Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen, die Pixelutions Niclas Potthast (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Individuell getroffene Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder Einzelvertrag) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen aus den Bereichen Konzeption, Entwicklung und Programmierung von Websites, Onlineshops und Content-Management-Systemen, individuelle Programmierung, Beratung, laufende Betreuung und Wartung sowie Fertigungsleistungen im 3D-Druck.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
(3) Ob im Einzelfall ein Dienstvertrag (Tätigkeit, z. B. Beratung, laufende Betreuung) oder ein Werkvertrag (konkreter Erfolg, z. B. Erstellung einer Website, Anfertigung eines 3D-Drucks) vorliegt, richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Partner einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Die Bestätigung kann in Textform erfolgen, auch per E-Mail oder über einen genutzten Nachrichtendienst.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Dateien und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Konstruktions- und Druckdateien etc.) die erforderlichen Rechte besitzt und deren Verwendung durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
§ 5 Besondere Regelungen für Fertigungsleistungen im 3D-Druck
(1) Beauftragt der Auftraggeber die Anfertigung eines Objekts nach eigenen Dateien, nach eigenen Vorgaben oder nach Auswahl anhand von Abbildungen oder Beschreibungen, schuldet der Auftragnehmer eine Fertigungsleistung. Vertragsgegenstand ist die Herstellung einschließlich Beratung, Datenprüfung und Druckvorbereitung, nicht die Lieferung eines bereits vorhandenen Gegenstands.
(2) Der Verkauf bereits fertig vorliegender Objekte aus dem Bestand des Auftragnehmers ist demgegenüber ein Kaufvertrag.
(3) Der Auftragnehmer prüft überlassene Druckdateien lediglich auf offensichtliche technische Druckbarkeit. Eine Prüfung auf konstruktive Eignung, Funktionstauglichkeit, Maßhaltigkeit oder Rechtsverletzungen findet nicht statt und wird nicht geschuldet.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel des Werkstücks, die auf Konstruktionsfehlern, ungeeigneter Modellierung oder unzureichender Datenqualität der vom Auftraggeber gelieferten Vorlage beruhen.
(5) Fertigungsbedingte Abweichungen in Maß, Oberfläche, Farbton und Materialstruktur sind verfahrenstypisch und stellen keinen Mangel dar, soweit sie den üblichen Toleranzen des jeweiligen Druckverfahrens entsprechen und die vereinbarte Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
(6) Die Rechte an den vom Auftraggeber überlassenen Dateien verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer bewahrt die Dateien für mögliche Folgeaufträge auf, bis der Auftraggeber deren Löschung verlangt. Eine Verwendung für Aufträge Dritter erfolgt nicht.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung nach Aufwand (Stundensatz) oder als Festpreis. Maßgeblich ist das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
(2) Bei Abrechnung nach Aufwand werden angefangene Zeiteinheiten anteilig berechnet. Der Auftragnehmer weist den Aufwand auf Verlangen nach.
(3) Laufende Betreuungs- und Wartungsleistungen werden, sofern vereinbart, monatlich abgerechnet.
(4) Zahlung ist möglich per Vorkasse/Überweisung, PayPal sowie in bar bei Abholung. Kauf auf Rechnung wird nur nach gesonderter Vereinbarung angeboten.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(6) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 7 Versand, Lieferzeit und Abholung
(1) Versandkosten richten sich nach Größe und Gewicht der Sendung. Der konkrete Betrag wird vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen.
(2) Eine Abholung am Geschäftssitz des Auftragnehmers ist nach Absprache möglich.
(3) Die Lieferzeit wird individuell vereinbart und beträgt in der Regel höchstens zehn Werktage ab Vertragsschluss und Klärung aller für die Ausführung erforderlichen Angaben.
(4) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Genannte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Quellcode, Designs, Grafiken) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein.
(2) Die Übertragung bzw. Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(3) An Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks und vorbestehenden Werkzeugen des Auftragnehmers erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
(4) Rechte Dritter (z. B. an eingesetzten Open-Source-Komponenten, Themes, Plugins) richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wäre.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.
§ 11 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen (z. B. erstellte Website, gefertigtes Objekt) als Referenz zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit formlos erklärt werden.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen
(1) Laufende Betreuungs- und Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Verträge mit unbestimmter Laufzeit (insbesondere bei monatlicher Abrechnung) können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Ist ausnahmsweise eine feste Laufzeit vereinbart (insbesondere bei jährlicher Abrechnung), so kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Teil II – Ergänzende Regelungen für Verbraucher
Dieser Teil gilt, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
§ 14 Preise
Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieses Vertrags ist.
(3) Verlangt der Auftraggeber, dass mit der Ausführung einer Dienst- oder Fertigungsleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.
§ 16 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit ein Werk geschuldet ist, nimmt der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung ab. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme aufgefordert, ihm hierfür eine angemessene Frist gesetzt und ihn auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme hingewiesen hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Absatz 2 BGB).
§ 17 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.
(2) Eine Verpflichtung zur Untersuchung und Rüge besteht für Verbraucher nicht.
§ 18 Gerichtsstand
Für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Teil III – Ergänzende Regelungen für Unternehmer
Dieser Teil gilt, wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
§ 20 Preise
Alle gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 21 Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge finden auf Unternehmer keine Anwendung.
§ 22 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit ein Werk geschuldet ist, nimmt der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung ab. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Nimmt der Auftraggeber ein im Wesentlichen vertragsgemäßes Werk nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab oder nutzt er es produktiv (z. B. Livegang der Website, Verwendung des gefertigten Objekts), gilt die Abnahme als erfolgt.
§ 23 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).
§ 24 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 25 Eigentumsvorbehalt
Bei Kauf auf Rechnung bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 26 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Düsseldorf).
Siehe auch: Widerrufsbelehrung · Impressum · Datenschutz
Stand: Juli 2026