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EU-Gewährleistungslabel ab September 2026: Pflichten für Online-Händler – Was Sie jetzt wissen müssen

Ab dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU eine neue, einheitliche Informationspflicht für Händler: das EU-Gewährleistungslabel, ergänzt durch ein freiwilliges Garantielabel. Wer Waren an Verbraucher verkauft – egal ob online oder stationär –, muss sich rechtzeitig damit auseinandersetzen. Was sich ändert und was jetzt zu tun ist, erklären wir hier.

Woher kommt die neue Pflicht?

Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“), die Verbraucher- und Umweltschutz im Kaufrecht stärken soll. Die genaue Gestaltung der Labels ist durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 bis ins Detail festgelegt – Händler haben also keinen Spielraum für ein eigenes Layout, sondern müssen die amtliche Vorlage verwenden.

Zwei Labels, zwei unterschiedliche Zwecke

Das Gewährleistungslabel ist für praktisch jeden Händler verpflichtend, der Waren an Verbraucher verkauft – unabhängig davon, ob überhaupt eine zusätzliche Garantie angeboten wird. Es informiert über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: die Dauer (in der Regel zwei Jahre, bei Gebrauchtware ggf. verkürzt auf ein Jahr), die möglichen Rechte bei einem Mangel sowie einen QR-Code mit weiterführenden Informationen.

Das Garantielabel („GARAN“) kommt dagegen nur zum Einsatz, wenn eine Herstellergarantie kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie ist für den Verbraucher kostenlos, läuft länger als zwei Jahre, und der Hersteller hat den Händler darüber informiert. Reine Händlergarantien – auch kostenlose – fallen nicht darunter.

Wichtige Vorgaben zur Gestaltung

  • Das Label muss exakt und unverändert übernommen werden – Farben und Elemente dürfen nicht angepasst oder an das eigene Corporate Design angeglichen werden.
  • Händler mit Sitz in Deutschland verwenden die deutsche Sprachfassung.
  • Bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ist ausschließlich die farbige Version zulässig.
  • Das Label enthält einen QR-Code, der mit einem mobilen Standardgerät lesbar sein muss.
  • Es muss bereits vor Abschluss der Bestellung deutlich sichtbar sein – eine reine Erwähnung im Footer, in den AGB oder hinter einem unauffälligen Link reicht nicht aus.
  • Bei Fernabsatzverträgen kann das Label in geschachtelter Form dargestellt werden, muss aber spätestens beim ersten Klick, Mouseover oder Antippen vollständig sichtbar werden.

Das Garantielabel muss zudem produktspezifisch direkt auf der jeweiligen Produktseite erscheinen, da jede Garantie individuell ist.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht betrifft jeden Händler, der Verbrauchern Waren verkauft – online wie stationär. Reine Anbieter digitaler Produkte oder Dienstleistungen ohne körperliche Ware sind ausgenommen. Auch reine B2B-Shops mit vorgeschalteter Gewerbeprüfung fallen nicht unter die verbraucherschützende Pflicht. Wer jedoch auch nur teilweise an Verbraucher verkauft, muss die Labels bereitstellen.

Was bei Verstößen droht

Da die Vorgaben europaweit einheitlich und leicht von außen überprüfbar sind, ist mit einer erhöhten Sensibilität von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden zu rechnen. Fehlende, fehlerhafte oder falsch platzierte Labels können kostenpflichtig abgemahnt werden.

Was Shop-Betreiber jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob und für welche Produkte Herstellergarantien im Sinne der neuen Regelung vorliegen.
  • Die amtliche Label-Vorlage in der passenden Sprachversion besorgen (verfügbar über das EU-Portal EUR-Lex beziehungsweise die zuständigen Stellen).
  • Technische Umsetzung im Shopsystem rechtzeitig vor dem 27. September 2026 planen – insbesondere die Platzierung vor Vertragsabschluss und auf Produktseiten.
  • Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung) daraufhin prüfen, ob Anpassungen nötig sind.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Umsetzung in Ihrem konkreten Shop empfehlen wir, sich zusätzlich anwaltlich beraten zu lassen.

Quellen

Wenn Sie Unterstützung bei der technischen Einbindung der neuen Labels in Ihren Shopware-, WooCommerce- oder Shopify-Shop benötigen, sprechen Sie uns gerne an: info@pixelutions.de