Pixelutions Niclas Potthast, Rochusstr. 41, 40479 Düsseldorf
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen, die Pixelutions Niclas Potthast (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder Einzelvertrag) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen aus den Bereichen Konzeption, Entwicklung und Programmierung von Websites, Onlineshops und Content-Management-Systemen, individuelle Programmierung, Beratung sowie laufende Betreuung und Wartung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
(3) Ob im Einzelfall ein Dienstvertrag (Tätigkeit, z. B. Beratung, laufende Betreuung) oder ein Werkvertrag (konkreter Erfolg, z. B. Erstellung einer Website) vorliegt, richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Partner einzusetzen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Logos etc.) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung nach Aufwand (Stundensatz) oder als Festpreis. Maßgeblich ist das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
(2) Bei Abrechnung nach Aufwand werden angefangene Zeiteinheiten anteilig berechnet. Der Auftragnehmer weist den Aufwand auf Verlangen nach.
(3) Laufende Betreuungs- und Wartungsleistungen werden, sofern vereinbart, monatlich abgerechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Genannte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
§ 6 Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Soweit ein Werk geschuldet ist, nimmt der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung ab. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Nimmt der Auftraggeber ein im Wesentlichen vertragsgemäßes Werk nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab oder nutzt er es produktiv (z. B. Livegang der Website), gilt die Abnahme als erfolgt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) An den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Quellcode, Designs, Grafiken) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein.
(2) Die Übertragung bzw. Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(3) An Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks und vorbestehenden Werkzeugen des Auftragnehmers erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
(4) Rechte Dritter (z. B. an eingesetzten Open-Source-Komponenten, Themes, Plugins) richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wäre.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.
§ 11 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen (z. B. erstellte Website) als Referenz zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen
(1) Laufende Betreuungs- und Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Verträge mit unbestimmter Laufzeit (insbesondere bei monatlicher Abrechnung) können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Ist ausnahmsweise eine feste Laufzeit vereinbart (insbesondere bei jährlicher Abrechnung), so kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Düsseldorf).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026